Pachtvereinbarung
für Gemüsefeld-Lernprojekt und Ernteanteil
Zwischen
Hubert Franz Jaksch, Dorfstraße 5, 83083 Riedering-Wurmsdorf,
im folgenden Eigentümer genannt
und
Vorname, Name ___________________________________ Partner ___________________________________
Straße ___________________________________ PLZ/Ort ___________________________________
Tel.-Nr. ___________________________________ E-Mail ___________________________________
Internet: ___________________________________
im folgenden Teilnehmer genannt, wird nachstehender Pachtvertrag geschlossen:
1. Preise
Jahresbeitrag pro Person 360,00 €
Jahresbeitrag mit Ehe-/Lebenspartner 450,00 €
Jahresbeitrag für Familie mit Kindern 500,00 €
Die Teilnehmer der letzten Jahre erhalten auf den Jahresbeitrag einen Nachlass von 10 %.
2. Pflichten Eigentümer
Der Eigentümer betreibt ein Gemüsefeld Lernprojekt, bei dem er an Interessierte Ackerfläche zum Gemüseanbau zur Verfügung stellt und die Teilnehmer unter Begleitung und Anleitung des Eigentümers Gemüse für den Eigenverbrauch anbauen und ernten können.
- Nutzungszeitraum: April 2013 bis einschließlich März 2014
- Pflanz- und Saatgut (Art und Menge nach Ermessen des Eigentümers)
- Begleitung im Anbau und der Lagerhaltung
- Maschinelle Pflegemaßnahmen nach Ermessen des Eigentümers
3. Pflichten Teilnehmer
- Die Teilnahme ist erst nach Eingang der Teilnahmegebühr (s.o.) verbindlich:
- Hubert Jaksch, Kto.-Nr. 697 672, BLZ 711 601 61, Raiffeisenbank Rosenheim
- Die vereinbarten Arbeitsleistungen auf dem Acker des Eigentümers und den Gemeinschaftsflächen sind samstags zwischen 9:00 bis 12:00 Uhr oder 17:00 bis 19:00 Uhr oder donnerstags zwischen 17:00 und 19:00 Uhr zu erbringen.
- Jeder Teilnehmer hat seine Arbeitsgeräte selbst mitzubringen und auf diese zu achten.
- Jeder Teilnehmer hat das Gemüsefeld ordentlich zu hinterlassen (Grünabfälle und andere Abfälle sind ordnungsgemäß zu beseitigen).
- Jeder Teilnehmer kann das Gemüsefeld ausschließlich selbst nutzen (keine Gebrauchsüberlassung an Dritte).
- Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, samstags und donnerstags während der offiziellen Nutzungszeit Gemüse zu ernten.
- Pflegemaßnahmen auf dem Feld werden während der offiziellen Nutzungszeiten oder nach Rücksprache mit dem Eigentümer erbracht.
4. Kündigung
- Das Vertragsverhältnis ist befristet und kann nicht ordentlich gekündigt werden.
- Für die außerordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei grober Unterlassung der vereinbarten Arbeitsleistung (d.h. ab einem Nichterscheinen von 3 Wochen) fällt der Ernteanteil des Teilnehmers an die Gemeinschaft zurück. Der Teilnehmer hat in diesem Fall seinen Ernteanspruch verwirkt. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Pachtgebühr besteht nicht.
5. Haftung
- Die Haftung des Eigentümers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Eltern haften für ihre Kinder.
- Der Eigentümer haftet insbesondere nicht, wenn der Aufwuchs durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Brand, Dürre, Hagel, Überflutung, Fröste, usw.) Schaden nimmt oder vernichtet wird.
6. Salvatorische Klausel
Sollte eine der in diesem Vertrag getroffenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen sind im Wege der Auslegung durch wirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen. Ist eine Ersetzung im Wege der Auslegung nicht möglich, gelten hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen.
Wurmsdorf, den _____________________ ___________________________________
Teilnehmer
Wurmsdorf, den _____________________ ___________________________________
Hubert Jaksch (Eigentümer)